Menschlichkeit ist kein Verbrechen!
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Hintergundinfos

Österreich braucht ein neues Asylrecht und ein neues Fremdenrecht.
Am 1.1.2006 ist das neue Fremdenrechtspaket und kurz darauf auch das neue Staatsbürgerschaftsrecht in Kraft getreten. Nach nunmehr 16 Monaten Beobachtungszeitraum ist definitiv klar, dass diese fremdenrechtlichen Vorschriften eine ganze Reihe von Hürden und vor allem zum Teil auch extreme Härten beinhaltet.
Dass mittlerweile auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek das geltende Fremdenrecht kritisiert, zeigt dass hier mehr als Handlungsbedarf gegeben ist. Probleme der Gesetzesanwendung gibt es vor allem dadurch, dass darin sehr viele Bestimmungen enthalten sind, die man „nur mit allergrößter Mühe verstehen" und auch „völlig unterschiedlich" interpretieren könnte. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz stellt für die betroffenen Menschen eine besonders hohe bürokratische Hürde dar, deren Regeln nur schwerst durchschaubar sind. Andererseits entsteht durch das darin geregelte äußerst komplizierte Verfahren ein nicht zu rechtfertigender hoher Verwaltungsaufwand für die vollziehenden Behörden.

Österreich braucht die Beschleunigung der Asyl-Verfahren durch die Schaffung eines Asylgerichtshofes.
Wichtig für Menschen und Land ist sicherlich die Beschleunigung der Asylverfahren. Und zwar auf Basis von menschlichen, sinnvollen und nachvollziehbaren Kriterien – ganz im Gegensatz zu "willkürlichen" Einzelfallprüfungen.
Die Entscheidungskompetenz den Ländern zu überlassen ist falsch. Hier würde es sich nicht um eine optimale Lösung und „BügerInnennähe" handeln, sondern es wäre auch wieder eine Abschiebung von Verantwortung.
Daher: Aufstockung des juristischen Personals, sowie genaue, humane Prüfung der Anträge, um Fehler schon in der Erstinstanz zu vermeiden. Die Einbeziehung von Profis aus dem Feld der NGOs ist auf jeden Fall hilfreich, wenn es um – zumeist – traumatisierte, verängstigte Menschen geht.

Österreich braucht ein Bleiberecht für integrierte AsylwerberInnen nach einem Aufenthalt von fünf Jahren.
Kriterien für ein Bleiberecht sollten von einer Zuwanderungskommission erarbeitet werden. Das Bleiberecht nach 5 jähriger Aufenthaltsdauer, lehnt sich an die Fünfjahresregelung des geplanten Wiener Ausländerwahlrecht (das vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurde, Anm.) an. Dies wäre jene Aufenthaltsdauer gewesen, nach der Ausländer auf Bezirksebene hätten wählen dürfen.
Das Bleiberecht kann durchaus an Integrationsmaßnahmen gekoppelt sein. Jedenfalls müssen die Voraussetzungen, wann jemand bleiben kann, nachvollziehbar werden.
Fünf Jahre sind absolut genug.

Österreich braucht den sofortigen Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen.
Durch einen Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen würden gleichzeitig mehrere wichtige gesellschaftspolitische Ziele erreicht. Die Gebietskörperschaften würden durch die daran anknüpfende Nichtinanspruchnahme von öffentlichen Geldern entlastet.
Durch den Arbeitsmarktzugang würde außerdem die Akzeptanz in breiten Teilen der Bevölkerung erhöht und vielfach die „Flucht in die Kriminalität" verhindert.
Die derzeitige Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung im Interesse des Gemeinwohls ist jedenfalls nicht ausreichend. Der Zugang von AsylwerberInnen zum Arbeitsmarkt ist auch eine sozial- sowie integrationspolitisch sinnvollere Lösung, als zusätzliche SaisonarbeiterInnen nach Österreich zu holen.

Österreich braucht eine neue Zuwanderungspolitik.
Österreich braucht die Einrichtung einer Zuwanderungskommission. Im Regierungsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP ist die Evaluierung von Fremdenrecht (NAG) und Staatsbürgerschaftsgesetz festgeschrieben. Es ist hoch an der Zeit diese Evaluierung umzusetzen. Die ebenfalls im Regierungsübereinkommen festgehaltene Schaffung einer Integrationsplattform wäre bestens geeignet diese Evaluierung durchzuführen.

Dazu der Auszug aus dem Regierungsübereinkommen:
„Institutionenstruktur"

In weiterer Folge kann die Einrichtung einer unabhängigen Kommission das geeignete Instrument sein, um auf Basis wissenschaftlicher Gutachten die Zuwanderungs- und Integrationspolitik generell neu zu definieren. Das Ziel: Sowohl ein klares Bekenntnis zur Zuwanderung abzulegen als auch die Aufgaben einer Einwanderungs– und Einbürgerungsbehörde den (demografischen) Erkenntnissen und Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes anzupassen und transparent sowie überschaubar zu regeln. Zuwanderung muss außerdem unabdingbar an Integrationsmaßnahmen gekoppelt sein.

Österreich braucht die Herausnahme der Familienzusammenführung aus der Zuwanderungsquote.
Aufgrund der geltenden Rechtslage müssen Familienangehörige (meist Frauen und Kinder) oft eine jahrelangen Wartezeiten im Ausland in Kauf nehmen oder aber jahrelange Illegalität in Österreich. Abgesehen davon, dass diese Regelung integrationsfeindlich ist, ist das Recht auf Familie ein Menschenrecht! Die Abschaffung der Quote für den Familiennachzug ist nicht nur menschenrechtlich notwendig, sondern sie ist auch ein wesentlicher Beitrag zu einer möglichst raschen und erfolgreichen Integration. Ein Abgehen von der Quotenregelung wäre eine jedenfalls EU-Richtlinienkonforme Lösung, die ausschließlich positive Auswirkungen haben kann.

Österreich braucht einen eigenen Aufenthaltstitel für Frauen.
Für alle Familienangehörigen, die ihr Aufenthaltsrecht von ihren EhegattInnen ableiten, und das betrifft vor allem Frauen, soll ein eigenes Aufenthaltsrecht mit sofortigem Arbeitsmarktzugang geschaffen werden. Der eigene Aufenthaltstitel ist eine wesentliche Maßnahme in Richtung Selbstständigkeit, Unabhängigkeit, selbstbestimmtes Leben von Migrantinnen. Derzeit ist z.B. im Falle einer Scheidung, eines Todesfalls etc. eine Verlängerung des Aufenthalts nur bei Vorliegen eines eigenen Einkommens, von Versicherung und Wohnung möglich. Daher soll nunmehr die Verlängerung des Aufenthalts für alle Frauen und Kinder gewährt werden, die aufgrund von besonderer Umständen (wie oben erwähnt) nicht mehr als Familienangehörige gelten. Damit ist auch die Grundlage für eine neues, eigenständiges Leben in Österreich gewährleistet, denn diese Frauen haben in ihren Heimatländern meist alles aufgegeben und eine Rückkehr wäre für sie und insbesondere auch für ihre Kinder äußerst problematisch.

Österreich braucht den sofortigen Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige.
Viele MigrantInnen kommen mit höheren Schulabschlüssen und fundierten Ausbildungen nach Österreich. Auch nach dem Erlernen der deutschen Sprache gelingt es nur wenigen von ihnen in ihrem früheren Beruf wieder Fuß zu fassen. Meist sind komplizierte und teure Nostrifikationsverfahren nötig, die in der Regel auch noch sehr lange dauern. Viele versuchen es oft gar nicht, da sie sich nur geringe Chancen auf Erfolg ausrechnen. So geht Österreich auf Grund von Formalismen ein großes Potential an Wissen und Spezialisierung verloren.

MigrantInnen fehlt häufig das Wissen um die "Spielregeln" am österreichischen Arbeitsmarkt. Es fehlt an grundlegenden Informationen über Berufsfelder und –bilder sowie über Weiterbildungsmöglichkeiten. Darüber hinaus haben gerade NeuzuwanderInnen anfangs wenig Überblick über die österreichische Arbeitsmarktsituation und deren Entwicklung. Eine realistische Einschätzung von Chancen fehlt ebenso oft wie Wissen über Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt und Strategien für die Jobsuche.

Die meisten ZuwanderInnen kommen im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich. Nach dem neuen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz haben Familienangehörige von ÖsterreicherInnen sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt, Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen nach einem Jahr. Wichtig ist es daher neben dem raschen Erwerb der Sprache auch so früh wie möglich die beruflichen Perspektiven zu erarbeiten, um MigrantInnen einen raschen Jobeinstieg zu ermöglichen.

Ein rascher und nachhaltiger Zugang zum Arbeitsmarkt, auch für jene Gruppen von ZuwanderInnen, die bereits länger in Wien sind, ist entscheidend für die Lebenschancen der Betroffenen. Auch im Sinne des sozialen Friedens in unserer Stadt.

Die Wiener Situation als Beispiel:
18,8 Prozent der WienerInnen besitzen nicht die österreichische Staatsbürgerschaft. Rund 30 Prozent der Wiener Bevölkerung ist in erster, zweiter oder dritter Generation zugewandert.

Diese Situation bietet Chancen für alle WienerInnen – zugewanderte und schon länger ansässige, die es im Hinblick auf den Wirtschaftsstandort Wien, aber vor allem auch im Hinblick auf die Lebenssituation der Menschen, die soziale Situation, zu nützen gilt.

Die ArbeiterInnen in Wien sind heute ZuwanderInnen.
Nach der Volkszählung 2001 besaßen lediglich 33,8% der ÖsterreicherInnen im Alter über 15 Jahren nur einen Pflichtschulabschluss, hingegen 61,6% der Bevölkerung aus Ex-Jugoslawien bzw. sogar 82,5% der türkischen Wohnbevölkerung.

Österreich braucht Erleichterungen für binationale Ehepaare.
Derzeit dürfen nur Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, die legal eingereist und in Österreich legal aufhältig sind, den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in Österreich stellen. Die Ausfolgung der Bewilligung dürfen sie jedoch nach Ablauf des Einreisevisums nicht in Österreich abwarten. Hier ist einfach überreglementiert worden, um sogenannten Scheinehen zu verhindern!
Diese Regelung bedeutet in vielen Fällen eine große finanzielle Belastung (Rückreise in weit entferntes Heimatland, um bei der Österreichischen Botschaft ein Visum zu beantragen, damit sie den Aufenthaltstitel bei der MA 35 abholen können). Ehemalige AsylwerberInnen trifft diese Regelung besonders hart, da für diese eine Rückreise in das Land, aus dem sie geflohen sind, in vielen Fällen nur schwer zumutbar ist. Durch eine liberalisierte Inlandsantragstellung können diese Menschen von einer unnötigen bürokratischen Last befreit werden. Gleichzeitig wird die durch diese Bestimmung unnötig strapazierte Verwaltung entlastet. Dadurch würde die Problematik der in den Medien zitierten Altfälle von binationalen Ehen vollständig gelöst.

Österreich braucht die Einführung der Doppelstaatsbürgerschaft für Jugendliche der 2. Generation.
Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht wurde im frühen 19. Jahrhundert erstmals kodifiziert und hat seither keine grundlegenden Veränderungen erfahren. Das Faktum Einwanderung findet darin keinerlei Niederschlag.
Der automatische Erwerb der Staatsbürgerschaft für in Österreich geborene Kinder und Enkelkinder von EinwanderInnen, soll diese jungen Menschen, die das Herkunftsland der Eltern bestenfalls aus den Ferien kennen und deren Lebensmittelpunkt in Österreich ist, zu gleichberechtigten MitbürgerInnen machen. Problemsituationen, dass in Österreich geborene Kinder aufgrund fehlen der Niederlassungsbewilligung ihrer Eltern von Abschiebung bedroht sind, oder auch zur Zwangsverheiratungen ins Ausland gebracht werden, würden damit gar nicht erst entstehen, bzw. verhindert werden können. Dadurch, dass sie sich erst ab der Volljährigkeit für eine der beiden Staatsangehörigkeiten endgültig entscheiden müssen (wie in Deutschland), besteht auch nicht die Gefahr einer zu frühen Entwurzelung von der Kultur der Eltern und Großeltern.

www.petition-menschlichkeit.at