Hintergundinfos
Österreich braucht ein neues Asylrecht und ein neues Fremdenrecht.
Am 1.1.2006 ist das neue Fremdenrechtspaket und kurz darauf auch das
neue Staatsbürgerschaftsrecht in Kraft getreten. Nach nunmehr 16
Monaten Beobachtungszeitraum ist definitiv klar, dass diese
fremdenrechtlichen Vorschriften eine ganze Reihe von Hürden und vor
allem zum Teil auch extreme Härten beinhaltet.
Dass mittlerweile auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofes
Karl Korinek das geltende Fremdenrecht kritisiert, zeigt dass hier
mehr als Handlungsbedarf gegeben ist. Probleme der Gesetzesanwendung
gibt es vor allem dadurch, dass darin sehr viele Bestimmungen
enthalten sind, die man „nur mit allergrößter Mühe verstehen" und auch
„völlig unterschiedlich" interpretieren könnte. Das Niederlassungs-
und Aufenthaltsgesetz stellt für die betroffenen Menschen eine
besonders hohe bürokratische Hürde dar, deren Regeln nur schwerst
durchschaubar sind. Andererseits entsteht durch das darin geregelte
äußerst komplizierte Verfahren ein nicht zu rechtfertigender hoher
Verwaltungsaufwand für die vollziehenden Behörden.
Österreich braucht die Beschleunigung der Asyl-Verfahren durch die
Schaffung eines Asylgerichtshofes.
Wichtig für Menschen und Land ist sicherlich die Beschleunigung der
Asylverfahren. Und zwar auf Basis von menschlichen, sinnvollen und
nachvollziehbaren Kriterien – ganz im Gegensatz zu "willkürlichen"
Einzelfallprüfungen.
Die Entscheidungskompetenz den Ländern zu überlassen ist falsch. Hier
würde es sich nicht um eine optimale Lösung und „BügerInnennähe"
handeln, sondern es wäre auch wieder eine Abschiebung von
Verantwortung.
Daher: Aufstockung des juristischen Personals, sowie genaue, humane
Prüfung der Anträge, um Fehler schon in der Erstinstanz zu vermeiden.
Die Einbeziehung von Profis aus dem Feld der NGOs ist auf jeden Fall
hilfreich, wenn es um – zumeist – traumatisierte, verängstigte
Menschen geht.
Österreich braucht ein Bleiberecht für integrierte AsylwerberInnen
nach einem Aufenthalt von fünf Jahren.
Kriterien für ein Bleiberecht sollten von einer
Zuwanderungskommission erarbeitet werden. Das Bleiberecht nach 5
jähriger Aufenthaltsdauer, lehnt sich an die Fünfjahresregelung des
geplanten Wiener Ausländerwahlrecht (das vom Verfassungsgerichtshof
gekippt wurde, Anm.) an. Dies wäre jene Aufenthaltsdauer gewesen, nach
der Ausländer auf Bezirksebene hätten wählen dürfen.
Das Bleiberecht kann durchaus an Integrationsmaßnahmen gekoppelt
sein. Jedenfalls müssen die Voraussetzungen, wann jemand bleiben kann,
nachvollziehbar werden.
Fünf Jahre sind absolut genug.
Österreich braucht den sofortigen Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen.
Durch einen Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen würden gleichzeitig
mehrere wichtige gesellschaftspolitische Ziele erreicht. Die
Gebietskörperschaften
würden durch die daran anknüpfende Nichtinanspruchnahme von
öffentlichen Geldern entlastet.
Durch den Arbeitsmarktzugang würde außerdem die Akzeptanz in breiten
Teilen der Bevölkerung erhöht und vielfach die „Flucht in die Kriminalität"
verhindert.
Die derzeitige Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung im Interesse des
Gemeinwohls ist jedenfalls nicht ausreichend. Der Zugang von
AsylwerberInnen zum Arbeitsmarkt ist auch eine sozial- sowie
integrationspolitisch sinnvollere Lösung, als zusätzliche SaisonarbeiterInnen
nach Österreich zu holen.
Österreich braucht eine neue Zuwanderungspolitik.
Österreich braucht die Einrichtung einer Zuwanderungskommission.
Im Regierungsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP ist die Evaluierung von
Fremdenrecht (NAG) und Staatsbürgerschaftsgesetz festgeschrieben. Es
ist hoch an
der Zeit diese Evaluierung umzusetzen. Die ebenfalls im Regierungsübereinkommen
festgehaltene Schaffung einer Integrationsplattform wäre bestens geeignet diese
Evaluierung durchzuführen.
Dazu der Auszug aus dem Regierungsübereinkommen:
„Institutionenstruktur"
- Evaluierung und allfällige Weiterentwicklung des Beirats für Asyl- und
Migrationsfragen
Integrationsplattform: Zur Versachlichung dieses Themas wird eine Integrationsplattform geschaffen, die Integrations- und Fremdenfragen evaluiert und entsprechende Maßnahmen vorschlagen kann; die Vertreter in dieses Gremium werden von Bund, Ländern, Gemeinden, Sozialpartnern und Experten entsandt. - Mit einem Forschungsschwerpunkt Migration soll den politischen Entscheidungsträgern das notwendige Daten- und Basismaterial zur Verfügung gestellt werden.
- Das Staatsbürgerschaftsgesetz wird bei Vorliegen der notwendigen Daten nach einem angemessenen Zeitraum evaluiert."
Österreich braucht die Herausnahme der Familienzusammenführung aus
der Zuwanderungsquote.
Aufgrund der geltenden Rechtslage müssen Familienangehörige (meist
Frauen und Kinder) oft eine jahrelangen Wartezeiten im Ausland in Kauf
nehmen oder aber jahrelange Illegalität in Österreich. Abgesehen
davon, dass diese Regelung integrationsfeindlich ist, ist das Recht
auf Familie ein Menschenrecht! Die Abschaffung der Quote für den
Familiennachzug ist nicht nur menschenrechtlich notwendig, sondern sie
ist auch ein wesentlicher Beitrag zu einer möglichst raschen und
erfolgreichen Integration. Ein Abgehen von der Quotenregelung wäre
eine jedenfalls EU-Richtlinienkonforme Lösung, die ausschließlich
positive Auswirkungen haben kann.
Österreich braucht einen eigenen Aufenthaltstitel für Frauen.
Für alle Familienangehörigen, die ihr Aufenthaltsrecht von ihren
EhegattInnen ableiten, und das betrifft vor allem Frauen, soll ein
eigenes Aufenthaltsrecht mit sofortigem Arbeitsmarktzugang geschaffen
werden. Der eigene Aufenthaltstitel ist eine wesentliche Maßnahme in
Richtung Selbstständigkeit, Unabhängigkeit, selbstbestimmtes Leben von
Migrantinnen. Derzeit ist z.B. im Falle einer Scheidung, eines
Todesfalls etc. eine Verlängerung des Aufenthalts nur bei Vorliegen
eines eigenen Einkommens, von Versicherung und Wohnung möglich. Daher
soll nunmehr die Verlängerung des Aufenthalts für alle Frauen und
Kinder gewährt werden, die aufgrund von besonderer Umständen (wie oben
erwähnt) nicht mehr als Familienangehörige gelten. Damit ist auch die
Grundlage für eine neues, eigenständiges Leben in Österreich
gewährleistet, denn diese Frauen haben in ihren Heimatländern meist
alles aufgegeben und eine Rückkehr wäre für sie und insbesondere auch
für ihre Kinder äußerst problematisch.
Österreich braucht den sofortigen Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige.
Viele MigrantInnen kommen mit höheren Schulabschlüssen und fundierten
Ausbildungen nach Österreich. Auch nach dem Erlernen der deutschen
Sprache gelingt es nur wenigen von ihnen in ihrem früheren Beruf
wieder Fuß zu fassen. Meist sind komplizierte und teure
Nostrifikationsverfahren nötig, die in der Regel auch noch sehr lange
dauern. Viele versuchen es oft gar nicht, da sie sich nur geringe
Chancen auf Erfolg ausrechnen. So geht Österreich auf Grund von
Formalismen ein großes Potential an Wissen und Spezialisierung
verloren.
MigrantInnen fehlt häufig das Wissen um die "Spielregeln" am österreichischen Arbeitsmarkt. Es fehlt an grundlegenden Informationen über Berufsfelder und –bilder sowie über Weiterbildungsmöglichkeiten. Darüber hinaus haben gerade NeuzuwanderInnen anfangs wenig Überblick über die österreichische Arbeitsmarktsituation und deren Entwicklung. Eine realistische Einschätzung von Chancen fehlt ebenso oft wie Wissen über Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt und Strategien für die Jobsuche.
Die meisten ZuwanderInnen kommen im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich. Nach dem neuen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz haben Familienangehörige von ÖsterreicherInnen sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt, Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen nach einem Jahr. Wichtig ist es daher neben dem raschen Erwerb der Sprache auch so früh wie möglich die beruflichen Perspektiven zu erarbeiten, um MigrantInnen einen raschen Jobeinstieg zu ermöglichen.
Ein rascher und nachhaltiger Zugang zum Arbeitsmarkt, auch für jene Gruppen von ZuwanderInnen, die bereits länger in Wien sind, ist entscheidend für die Lebenschancen der Betroffenen. Auch im Sinne des sozialen Friedens in unserer Stadt.
Die Wiener Situation als Beispiel:
18,8 Prozent der WienerInnen besitzen nicht die österreichische
Staatsbürgerschaft. Rund 30 Prozent der Wiener Bevölkerung ist in
erster, zweiter oder dritter Generation zugewandert.
Diese Situation bietet Chancen für alle WienerInnen – zugewanderte und schon länger ansässige, die es im Hinblick auf den Wirtschaftsstandort Wien, aber vor allem auch im Hinblick auf die Lebenssituation der Menschen, die soziale Situation, zu nützen gilt.
Die ArbeiterInnen in Wien sind heute ZuwanderInnen.
Nach der Volkszählung 2001 besaßen lediglich 33,8% der
ÖsterreicherInnen im Alter über 15 Jahren nur einen
Pflichtschulabschluss, hingegen 61,6% der Bevölkerung aus
Ex-Jugoslawien bzw. sogar 82,5% der türkischen Wohnbevölkerung.
Österreich braucht Erleichterungen für binationale Ehepaare.
Derzeit dürfen nur Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, die
legal eingereist und in Österreich legal aufhältig sind, den Antrag
auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in Österreich stellen. Die
Ausfolgung der Bewilligung dürfen sie jedoch nach Ablauf des
Einreisevisums nicht in Österreich abwarten. Hier ist einfach
überreglementiert worden, um sogenannten Scheinehen zu verhindern!
Diese Regelung bedeutet in vielen Fällen eine große finanzielle
Belastung (Rückreise in weit entferntes Heimatland, um bei der
Österreichischen Botschaft ein Visum zu beantragen, damit sie den
Aufenthaltstitel bei der MA 35 abholen können). Ehemalige
AsylwerberInnen trifft diese Regelung besonders hart, da für diese
eine Rückreise in das Land, aus dem sie geflohen sind, in vielen
Fällen nur schwer zumutbar ist. Durch eine liberalisierte
Inlandsantragstellung können diese Menschen von einer unnötigen
bürokratischen Last befreit werden. Gleichzeitig wird die durch diese
Bestimmung unnötig strapazierte Verwaltung entlastet. Dadurch würde
die Problematik der in den Medien zitierten Altfälle von binationalen
Ehen vollständig gelöst.
Österreich braucht die Einführung der Doppelstaatsbürgerschaft für
Jugendliche der 2. Generation.
Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht wurde im frühen 19.
Jahrhundert erstmals kodifiziert und hat seither keine grundlegenden
Veränderungen erfahren. Das Faktum Einwanderung findet darin keinerlei
Niederschlag.
Der automatische Erwerb der Staatsbürgerschaft für in Österreich
geborene Kinder und Enkelkinder von EinwanderInnen, soll diese jungen
Menschen, die das Herkunftsland der Eltern bestenfalls aus den Ferien
kennen und deren Lebensmittelpunkt in Österreich ist, zu
gleichberechtigten MitbürgerInnen machen. Problemsituationen, dass in
Österreich geborene Kinder aufgrund fehlen der
Niederlassungsbewilligung ihrer Eltern von Abschiebung bedroht sind,
oder auch zur Zwangsverheiratungen ins Ausland gebracht werden, würden
damit gar nicht erst entstehen, bzw. verhindert werden können.
Dadurch, dass sie sich erst ab der Volljährigkeit für eine der beiden
Staatsangehörigkeiten endgültig entscheiden müssen (wie in
Deutschland), besteht auch nicht die Gefahr einer zu frühen
Entwurzelung von der Kultur der Eltern und Großeltern.

